unter 120 kg LL- Trike
Trike Ausbildung < 120kg LL- Trike
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Für die Ausübung des Sports ist eine gesunde, körperliche Konstitution von Vorteil. Denn bei Strats und Landungen muss der Pilot hoch konzentriert sein zu dem erforden Lange Flüge, insbesondere in starken thermischen Verhältnissen, eine gute Kondition und sind aber eher etwas für erfahrene Piloten. Drachen Trikes UNTER 120 kg fallen unter die Luftsportgeräte und der Pilot benötigt KEINE fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung.
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.
Man sollte sich min. drei Wochen Zeit für die Ausbildung nehmem.
Vom Fußgänger zum Trike- Piloten sollte man sich mindestens drei Wochen Zeit nehmen:
In der ersten Zeit findet die praktische Grundausbildung auf dem Trike. In dieser Woche bringen wir dir Doppelsitzig den sicheren Umgang mit dem Trike bei. Wenn das Wetter es zulässt und du etwas Talent mitbringst, machst du schon nach weingen Starts deine ersten Flüge vom Pioltensitz aus.Ausbildungsabschnitt 1
Nach der Grundausbildung geht es dann mit Abschnitt 2 und 3 weiter( mit den Alleinflügen). Dann gehtr es um Flüge und Erfahrungen sammeln und in der Theorieausbildung sitzen. Im Trikekurs werden dann die zuvor erlernten Übungen verfeinert, im Anschluss findet die theoretische und praktische Prüfung statt.
Du registrierst dich hier auf der Seite kompetiere dein Pilotenprofil und kannst kostenpflichtig buchen.
Es wird zuerst nur die Praxispauschale in Rechnung gestellt. Danach kannst du deine Termine frei wählen. Der Kursbeginn und die Flüge, die am Anfang mit Fluglehrer gemacht werden, müssen in dem Zeitraum (im Kalender: DT Teil 1= Drachen- Trikeausbildung mit Lehrer) stattfinden. Egal an welchem Tag.
Man kann von Anfang an gleich mehrere Tage buchen (bis zu einer Woche am Stück oder immer nur einen. Die Abrechnung erfolgt dann Tage bzw. Stunden weise.
Bitte achtet darauf das ihr bei der Terminwahl nicht über das Ziel hinaus schießt. Das soll heißen, mehr als 4 Std. Ausbildung am Tag ist nicht mehr effektiv. Weil die Konzentration nachlässt, Ermüdung eintritt.
Bestandteile der UL-Theorieausbildung (vgl. § 42(3) LuftPersV):
- Modul I („Allgemeine Fächer“)
- Flugfunk
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Modul II („Spezielle Fächer“)
- Technik (und pyrotechnische Einweisung)
- Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
- Theorie-Prüfung
Bestandteile der UL-Praxisausbildung (vgl. § 42 (5) LuftPersV):
- 10 h Flugzeit auf einem Doppelsitzertrike mit Fluglehrer
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- min. 30 Starts und Landungen im Alleinflug auf leichten Trikes
- Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- min. 1 Überlandflug mit Fluglehrer über min. 100 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
- mind. zwei Überlandflüge (> 50 km mit Zwischenlandung)
- theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und Verhalten bei Notfällen
- Praxis-Prüfung
Praxis im Detail
Ausbildungsabschnitt 1
- Bodeneinweisung
- Voraussetzungen für den Flugbetrieb
- Handhabung Rettungsgerät
- Anlassen
- Rollen
- Start
- Steigflug
- Übergang in den Horizontalflug
- Geradeaus-Horizontalflug
- Veränderung der Triebwerksleistung im Geradeaus-Horizontalflug
- Kurven mit 15° Querneigung
- Kurven mit 30° Querneigung
- Langsamflug
- Richtung aufnehmen
- Sinkflug
- Platzrunde
- Durchstarten
- Landen unter Normalbedingungen
- Landeanflug unter besonderen Bedingungen
- Landen aus ungewohnten Positionen
- Seltenwindlandungen
- Landungen mit stillgelegtem Triebwerk aus verschiedenen Flughöhen
- Beenden des Fluges
- Überziehen
- Überzogener Kurvenflug
- Alleinflug (Zustimmung des Ausbildungsleiters)
Ausbildungsabschnitt 2
- Ziellandung aus der Platzrunde mit und ohne Motorhilfe
- Ziellandung aus mindestens 150 m GND ohne Motorhilfe
- Außenlandeübungen
- Wiederholen bisheriger Übungen im Alleinflug
- Übungen zur terrestrischen Navigation
- Erfliegen von Kompasskursen
- Anflug von Plätzen mit Gemischtflugbetrieb
- Flüge außerhalb des Flugplatzes ohne Fluglehrer
- Erster Überlandflug
Ausbildungsabschnitt 3
- Ziellandeübungen mit laufendem Motor
- Ziellandeübungen mit ausgeschaltetem Motor
- * Landungen und Starts auf fremden Flugplätzen
- * Weitere Überlandflüge
Überlandflugausbildung
Die Überlandflugausbildung umfasst min. eine Strecke mit Fluglehrer über mindestens 100 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz und die selbständige Planung und Durchführung von mindestens 2 Überlandstreckenflügen von mind. 50 km Strecke mit min. einer Zwischenlandung und die theoretische und praktische Einführung in den Platzrundenbetrieb an einem Flugplatz mit Mischverkehr. Mindestens eine Landung muss dabei an einem fremden Platz mit Mischflugverkehr erfolgen. Lernziel soll vor allem eine sehr präzise terrestrische Navigation sein, da aufgrund der eher geringen Fluggeschwindigkeit und der damit verbundenen starken Abdrift das Einhalten des berechneten Kompasssteuerkurses nur mit Einschränkungen sinnvoll ist.
Die praktische Prüfung besteht aus den Teilen
Startvorbereitungen
- Auswahl Startort und Startrichtung
- Geräte check
- Motor - Probelauf und Warmlauf
- Startposition
Start und Steigflug
- Anrollen
- Visuelle Kontrolle und entsprechende Korrekturen
- Kontrolliertes Gasgeben
- Start oder kontrollierter Startabbruch
- Nach dem Start wird ein Steigflug in vorgegebener Richtung
durchgeführt, eine Abweichung von bis zu 10 Grad ist erlaubt.
Überlandflug
Der Prüfungsteil Überlandflug wird vom Prüfer auf dem zweiten Sitz des UL begleitet. Bei einsitzigen LL ist
der Flug entsprechend zu dokumentieren.
Ziellandungen
Die Ziellandungen sind als Notlandeübungen mit auf Standgas gedrosseltem Triebwerk in einem Feld von 150 x 30 Metern durchzuführen. Von den drei Versuchen müssen alle drei bestanden sein; ein vierter Versuch ist nur zulässig unter besonders schwierigen Wetterbedingungen (z. B. extrem böige Verhältnisse). In diesem Fall sollte der Prüfer erwägen, ob die gesamte Prüfung verschoben werden sollte.
Ende der Prüfung
Nach Durchführung der Prüfung übersendet der Prüfer das ausgefüllte und unterschriebene Prüfprotokoll, die Prüfungsabrechnung sowie eventuell vorhandene Mitgliedsanträge an den DULV. Dies gilt auch für nicht bestandene Prüfungen. Für die Übersendung aller übrigen Unterlagen, die bei bestandener Prüfung für die Lizenzausstellung erforderlich sind, ist der Prüfling selbst verantwortlich.
Theoretische Prüfung
In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er die zum Führen eines Motorschirms notwendigen Kenntnisse in den Fächern der Module I und II besitzt. Die Bearbeitungszeit für die vollständige Theorieprüfung beträgt 3h 30 min. In allen Fächern werden jeweils 40 Fragen nach dem Multiple-Choice- Verfahren gestellt.
Unter 120 kg
Die praktische Ausbildung umfasst eine Vorausbildung auf doppelsitzigen schwerkraftgesteuerten UL (Trike) entsprechend den Vorgaben des DULV-Ausbildungsnachweisheftes für Trike bis zu den Alleinflügen.
Die ersten Alleinflüge werden in der Regel aus Sicherheitsgründen mit dem gewohnten, in der Schulung verwendeten Doppelsitzer- Trike durchgeführt.
- Überlandflugeinweisung mit Fluglehrer über 100 km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz.
- Mind. 30 Starts und Landungen im Alleinflug auf leichten Trike.
- Mind. Zwei Überlandflüge als Alleinflüge von jeweils mind. 1 h Dauer oder 50 km Strecke mit Zwischenlandung.
Die praktische Prüfung wird von einem DULV-Prüfungsrat (darf nicht in der eigenen Flugschule tätig sein) abgenommen.
Es besteht die Möglichkeit das Ziel des Trikekurses innerhalb von kurzer Zeit zu erreichen. Voraussetzungen dafür sind sehr gutes und fliegbares Wetter, Vorbildung durch Lehrbuch und DULV-Fragenkatalog und Talent des Flugschülers.
Die Erfahrung hat gezeigt das, die Ausbildung besser für den Schüler verläuft, wenn man sich Zeit nimmt. Das heißt, die Ausbildung über eine Saison streckt. Zwei bis drei Stunden fliegen ist i.d.R. schon viel für manch ein Piloten. Als Beispiel, Fr., Sa., So., und Mo. je zwei Stunden usw. Der Kalender lässt individuelle Planung zu.
Ansonsten ist die Ausbildung beendet, wenn der Schüler das Ausbildungsziel erreicht hat.
Die Lizenz für Motorschirm wird entspr. § 45 (1) LuftPersV unbefristet erteilt. Der Motorschirm-Pilot muss jedoch vor Antritt eines Fluges auf Verlangen einer berechtigten Person nachweisen, dass er innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 30 Starts und Landungen auf Motorschirm durchgeführt hat. Dazu muss er ein Flugbuch mitführen, aus dem die erforderlichen Angaben ersichtlich sind. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, muss er vor Antritt des nächsten Fluges die fehlenden Voraussetzungen unter Aufsicht eines Fluglehrers mit Lehrberechtigung für Motorschirm erbringen. Alternativ kann eine Praxisprüfung vor einem vom Beauftragten anerkannten Prüfer abgelegt werden.