Motorschirmausbildung
Der Motorschirm PPG(powered para glider)
Mehr Info`s weiter unten, oder bei den FAQ´s
Falls dort keine Antwort auf deine Frage finden solltest, sende uns einfach eine E-Mail an info@flugschule-freeman.de
Voraussetzung
Für die Ausübung des Sports ist eine gesunde, körperliche Konstitution von Vorteil.
Dies gilt insbesondere für die Klasse der Fußstartenden Motorschirme. Denn ein voll betankter Rucksackmotor, der beim Start und nach der Landung vom Piloten komplett getragen werden muss, wiegt je nach Konstruktion rund 20 bis 40 kg.
Lange Flüge, insbesondere in starken thermischen Verhältnissen, erfordern eine gute Kondition und sind eher etwas für erfahrene Piloten.
Deutlich bequemer sind Motorschirm-und Drachentrikes.Trikes bis 120 kg (abflugfähige Leermasse) fallen unter die so genannten leichten Luftsportgeräte und sind von der fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung befreit. Über 120kg benötigt man ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis.
Motorschirm + Motorschirmtrike bis 120 kg:
Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 16 Jahre
Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres braucht der Schüler eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten.
Ab einem Körpergewicht von mehr als 110 kg empfehlen wir die Ausbildung auf einem Motorschirmtrike.
(Je schwerer der Pilot um so schwerer der Motor)
Die Ausbildung
gliedert sich in eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Gleitschirmvorkenntnisse oder gar entsprechende Luftfahrerscheine werden zum Teil angerechnet, sind aber keine Voraussetzung. Weitere Details zur Motorschirmausbildung (Fußstart, Motorschirm-Trike) und Drachentrike findet ihr hier unter Motorschirm bzw. Drachentrike oder den FAQ´s.
Natürlich gebe Ich gerne weitere individuelle Auskunft.
Nach dem Abschluss der Grundstufe geht die Ausbildung direkt in die motorisierte Ausbildung über.
Eine praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikes.
Die motorisierte Ausbildung umfasst mindestens 30 Starts und Landungen mit dem Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung). Das in der Grundausbildung erlernte Umgehen mit der Ausrüstung (Groundhandlig) wird weiter verfeinert und aufgebaut. Nach Erlangen der Streckenflugreife, das heißt der Schüler kann mit einer ICAO Karte umgehen und sich in der Luft orientieren, müssen drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke absolviert werden.
Die Praxisprüfung wird durch einen DULV-Prüfungsrat abgenommen.
Ausbildung von Bewerbern mit DHV-A-Schein oder Österreichischem SoPi oder Schweizer Brevet (beides für Gleitsegel; beides ohne Überlandberechtigung)
Theorie
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens
14 Unterrichtseinheiten im Modul I und
6 Unterrichtseinheiten im Modul II.
Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Modul I (Allgemeine Fächer):
Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie
Modul II (Spezielle Fächer):
Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Navigation (jeweils speziell für Motorschirm)
Die schriftliche Theorieprüfung wird durch einen DULV-Prüfungsrat abgenommen.

Ausbildung von Bewerbern mit DHV-B-Schein oder Österreichischem SoPi oder Schweizer Brevet (beides für Gleitsegel; beides mit Überland-Berechtigung)
Theorie
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens
8 Unterrichtseinheiten im Modul I und
6 Unterrichtseinheiten im Modul II.
Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Die Ausbildung und Prüfung in den Fächern
Meteorologie und Navigation entfällt.
Modul I (Allgemeine Fächer):
Luftrecht,
Flugfunk (entfällt bei Nachweis, z. B. BZF)
Modul II (Spezielle Fächer):
Technik,
Verhalten in besonderen Fällen
(jeweils speziell für Motorschirm).
Die schriftliche Theorieprüfung wird durch einen DULV-Prüfungsrat abgenommen.
Ausbildung von Bewerbern mit gültiger Erlaubnis für motorgetriebene Luftfahrzeuge und Segelflugzeuge oder gültiger Lizenz für fußstartfähige UL, Trike, Dreiachser oder Tragschrauber
Praxis
Praktische Grundausbildung mit motorlosen Gleitsegeln (mindestens DHV-LSchein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand) und mindestens 30 Flüge von mehr als 100 m Höhenunterschied am Berg oder an der Winde oder eine praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als Schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikes. Mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung).
Ein Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)
Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.
Diese Informationen stammen von der Offiziellen DULV Webseite!
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