Fluglehrer
Fluglehrerausbildung
Die Flugschule Freeman ist zuständig für praktische Auswahlprüfung und dem Praxislehrgang des DULV für Motorschirm-Fluglehrer.
Vereinbar einen Termin für ein persönliches Gespräch oder der praktischen Auswahlprüfung.
info@flugschule-freeman.de oder 01578/27 88 88 0
Eintrag der Lehrberechtigung für Motorschirm
Voraussetzung zum Erlangen der Motorschirm-Lehrberechtigung:
- der Nachweis von mindestens 100 Landungen mit Motorschirm an mindestens 20 verschiedenen Kalendertagen nach Lizenzerhalt
- eine theoretische und praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss
- die erfolgreiche Teilnahme an je einem Theorie- und Praxislehrgang des DULV für Motorschirm-Fluglehrer
- eine anschließende erfolgreiche Ausbildungstätigkeit unter der Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer anerkannten Motorschirmschule
- Nachweis Großer Erste Hilfe Kurs
Während der Assistentenzeit müssen alle Ausbildungsabschnitte laut Ausbildungsnachweis durchlaufen werden und der Bewerber muss an der Ausbildung von mindestens 2 Flugschülern beteiligt sein. Über diese Ausbildungsschritte muss ein schriftlicher Bericht geführt werden, aus dem die einzelnen Flüge und Ausbildungsschritte nachvollziehbar hervorgehen.
Bwerber mit einer Lehrberechtigung für motorgetriebene Luftfahrzeuge, Segelfluge oder eine andere Art von Luftsportgerät:
- mindestens 100 Landungen mit Motorschirm an mindestens 20 verschiedenen Kalendertagen nach Lizenzerhalt nachweisen
- einen Praxislehrgang des DULV / DAeC für Motorschirm-Fluglehrer mit einer praktischen Eingangsprüfung und einer Abschlussprüfung absolvieren
Gültigkeit und Verlängerung der Lehrberechtigung
Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt. Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung 2 der 3 nachfolgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:
- mind. 60 Starts oder mindestens 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer
- Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang in den letzten 3 Jahren
- erfolgreiche Ablegung einer Befähigungspfüfung in den letzten 12 Monaten