Aubildung
Motorschirm Komplettkurs
Fußgänger ohne fliegerische Vorausbildung wie zum Beispiel DHV A- Schein
- inkl. Motorloser Vorausbildung
- inkl. Leihausrüstung
- inkl. Motorschirm Praxis & Theorie Ausbildung (*2)
- inkl. 9 Tage Flugplatznutzung ( Tagesgebühr 10 €)(*4)
*2 Ab dem 35 Motorschirmstart wir eine Startgebühr von 6€ fällig. ( beinhaltet Leihgebühren und Benzinpauschale)
*4 Ad dem 10. Tag der Praxisausbildung wird Flugplatzgebühr von 10€ pro Tag oder 6€ pro Start fällig.
Die Motorschirmausbildung findet Grppen von maximal 5 Schülern statt.
Mehr Info`s weiter unten, oder bei den FAQ´s
Falls dort keine Antwort auf deine Frage finden solltest, sende uns einfach eine E-Mail an info@flugschule-freeman.de
Für die Ausübung des Sports ist eine gesunde, körperliche Konstitution von Vorteil. Dies gilt insbesondere für die Klasse der Fußstartenden Motorschirme. Denn ein voll betankter Rucksackmotor, der beim Start und der Landung vom Piloten komplett getragen werden muss, wiegt je nach Konstruktion rund 20 bis 40 kg. Lange Flüge, insbesondere in starken thermischen Verhältnissen, erfordern eine gute Kondition und sind eher etwas für erfahrene Piloten. Deutlich bequemer sind Motorschirm-Trikes. Motorschirme bis 120 kg fallen unter die so genannten leichten Luftsportgeräte und sind von der fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung befreit
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre. Die UL-Lizenz kann ab einem Alter vom 17 Jahren erteilt werden.
Es müssen Moschi- Ausbildung Teil 1 & Teil 2 gebucht werden um als Fußgänger die Motorschirmlizenz zu bekommen.
Vom Fußgänger zum Motorschirmpiloten sollte man sich mindestens zwei Wochen Zeit nehmen: Moschi Teil 1 & Moschi Teil 2
In der ersten Woche von Samstag bis Freitag findet die motorlose Ausbildung Moschi Teil 1 statt. In dieser Woche bringen wir dir den sicheren Umgang mit dem Gleitschirm bei. Wenn das Wetter es zulässt und du etwas Talent mitbringst, machst du schon am Samstag deine ersten Flüge.
Nach mindestens 30 Alleinflügen beginnt dann die Motorschirmausbildung Moschi Teil 2. Von Samstag bis Samstag wirst du dann mindestens 33 Flügen mit dem Motorschirm machen und in der Theorieausbildung sitzen, im Anschluss (am Sonntag) findet die theoretische und praktische Prüfung statt.
Du kannst Moschi Teil 1 & Moschi Teil 2 zusammen oder aber auch getrennt voneinander buchen.
Zum Beispiel:
Moschi Teil 1 vom 05/05/2018 bis zum 11/05/2018 und
Moschi Teil 2 vom 12/05/2018 bis zum 20/05/2018
Derzeit sind leider keine Termine in der Kategorie "MS-Ausbildung Teil 1" vorhanden.
Derzeit sind leider keine Termine in der Kategorie "MS-Ausbildung Teil 2" vorhanden.
Theorie
Insgesamt 5 Unterrichtseinheiten a. 45 min. folgender Aufteilung: 1 UE Luftrecht, 1 UE Technik, 1 UE Meteorologie, 2 UE Flugtechnik/ Verhalten in besonderen Fällen
Praxis
Lauf-, Steuerung- und Landeübungen, bis zur sicheren Beherrschung des Flugerätes und anschließend mindestens 30 Flüge mit 100 m Höhendifferenz.
Motorschirmtheorie
30 Unterrichtseinheiten a. 45 min zu je: 5 UE Luftrecht, 8 UE Meteorologie, 5UE Technik, 5 UE Flugtechnik/Verhalten in besonderen Fällen und menschliche Leistungsfähigkeit, 4UE Flugfunk, 3 UE Navigation
Motorschirm Praxis
Am Boden
- Einweisung in das Verhalten an einem Flugplatz
- Einweisung in An- und Abflugverfahren am Flugplatz
- technische Grundeinweisung Motorschirm
- Geräteaufbau, Aufrüsten, Gerätecheck , Probelauf (Gerät am Boden)
- Einweisung Startabbruch und Not-Aus: Handzeichen Lehrer
- Ohne montiertes Gleitsegel: Aufnehmen der Antriebseinheit, Triebwerklauf (Vollgastest)
im Stehen - Nach Bedarf: Startübungen in ebenem Gelände, mit montiertem Gleitschirm, doch ohne
Motoreinheit, Handschub im Rücken durch Lehrer oder Begleiter; Abheben (0,5 - 1m)
möglich (windabhängig) - Startübungen mit stehendem Triebwerk (Aufziehübungen)
- Startübungen mit laufendem Triebwerk
- Startabbruch mit laufendem Triebwerk
In der Luft
- Start - Platzrunde - Landung (Motor aus)
- Start - Platzrunde mit Höhenaufbau (Vollkreise links/rechts an der Position) - Landung nach Freigabe durch den Lehrer
- Starten - Abflug vom Platz - Anflug - Landung
- Starten - Abflug vom Platz- Übung von Flugfiguren- Anflug - Landung
- Höhe halten im Geradeaus- und im Kurvenflug
- tiefer Überflug unter Anpassung von Richtung, Höhe und Geschwindigkeit
- Notlandeübungen mit stehendem Triebwerk ab Position
- Landung stehend im 50 m
Quadrat - Vollkreis, Acht, 180-Grad Kurve, S-Kurven, Steigkurve, Sinkkurve, Pendelstabilität (Gaswechselübungen)
Die Überlandflugausbildung umfasst die selbständige Planung und Durchführung von mindestens 3 Überlandstreckenflügen von mind. einer Stunde Dauer oder 30 km Strecke und die theoretische und praktische Einführung in den Platzrundenbetrieb an einem Flugplatz mit Mischverkehr. Mindestens eine Landung muss dabei an einem fremden Platz mit Mischflugverkehr erfolgen. Lernziel soll vor allem eine sehr präzise terrestrische Navigation sein, da aufgrund der geringen Fluggeschwindigkeit und der damit verbundenen starken Abdrift das Einhalten des berechneten Kompasssteuerkurses nur mit Einschränkungen sinnvoll ist.
Die praktische Prüfung besteht aus den Teilen
Startvorbereitungen
- Auswahl Startort und Startrichtung
- Aufbau des Motorschirms
- Motor - Probelauf und Warmlauf
- Startposition
Start und Steigflug
- Aufziehvorgang (Vorwärts- oder Rückwärtsstart, abhängig von den Windverhältnissen)
- Visuelle Kontrolle und entsprechende Korrekturen
- Kontrolliertes Gasgeben
- Startlauf
- Start oder kontrollierter Startabbruch
- Nach dem Start wird für mindestens 30 sec. ein Steigflug in vorgegebener Richtung
durchgeführt, eine Abweichung von bis zu 10 Grad ist erlaubt.
Platzrundenflüge mit zwei Vollkreisen
Nach Beenden des Steigflugs und Erreichen der Sicherheitshöhe wird auf einer vom Prüfer festgelegten Achse ein Kreis linksdrehend, anschließend ein Kreis rechtsdrehend ohne Unterbrechung und ohne Höhenverlust mit Teillast geflogen. Diese Figur wird mit einem Geradeausflug von mind. 5 sec auf dieser festgelegten Achse. begonnen und beendet. Der Wechsel der Drehrichtung und das Ausleiten darf nicht mehr als 10 Grad von der Achse abweichen. Der Schirm darf sich auf keinen Fall auch nur kurzzeitig in dem Flugzustand des einseitigen Stömungsabrisses befinden.
Ziellandungen
Der Landeanflug beginnt luvseitig des Landepunktes auf der Seite des Gegenanflugs in angemessener Höhe je nach Windverhältnisse und Einschätzung des Kandidaten. An dieser Position stellt der Kandidat den Motor ab. Nach dem Gegenanflug erfolgt eine Kurve, dann der Queranflug, wieder eine Kurve, schließlich der Endanflug. Die einzelnen Abschnitte des Anflugs müssen voneinander zu unterscheiden sein. Der Endanflug muss während mindestens 6 Sekunden vor dem Aufsetzen geradlinig erfolgen. Überschüssige Höhe kann im Endanflug durch Fliegen von S-Kurven (keine Kurven über 180° Richtungsänderung) abgebaut werden. Der Schirm darf im Anflug nicht derart angebremst werden, dass die Gefahr eines Strömungsabrisses besteht. Die Landung muss gegen die Windrichtung und einwandfrei gestanden in einem vorher festgelegten Ziellandequadrat von 50 m Seitenlänge erfolgen. Der Kandidat darf den Boden bei der Landung weder mit dem Antrieb noch mit einem anderen Körperteil außer mit den Füssen berühren.
Anzahl der Prüfungsflüge
Von den zwei Prüfungsflügen müssen alle zwei in allen Teilprüfungen bestanden sein. Bei weniger gravierenden Beanstandungen ist ein dritter Prüfungsflug möglich. Die Entscheidung darüber trifft der Prüfer.
Theoretische Prüfung
In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er die zum Führen eines Motorschirms notwendigen Kenntnisse in den Fächern der Module I und II besitzt. Die Bearbeitungszeit für die vollständige Theorieprüfung beträgt 3h 30 min. In allen Fächern werden jeweils 40 Fragen nach dem Multiple-Choice- Verfahren gestellt.
Es besteht die Möglichkeit das Ziel des Motorschirm Komplettkurs innerhalb von zwei Wochen (16 Tage Sa-So) Zu erreichen. Vorraussetzungen dafür sind gutes und fliegbares Wetter, Vorbildung durch Lehrbuch und DULV Fragenkatalog und etwas Talent des Flugschülers. Ansonsten ist die Ausbildung beendet wenn der Schüler das Ausbildungsziel erreicht hat. Maximale Ausbildungsdauer sind 9 Monate. Nach den 9 Monaten werden weitere Ausbildungsgebühren fällig.
*2 Ab dem 35 Start wir eine Startgebühr von 6€ fällig. ( beinhaltet Leihgebühren und Benzinpauschale)
*4 Ad dem 9. Tag der Praxisausbildung wird Flugplatzgebühr von 10€ pro Tag oder 6€ pro Start fällig.
Die Lizenz für Motorschirm wird entspr. § 45 (1) LuftPersV unbefristet erteilt. Der Motorschirm-Pilot muss jedoch vor Antritt eines Fluges auf Verlangen einer berechtigten Person nachweisen, dass er innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 30 Starts und Landungen auf Motorschirm durchgeführt hat. Dazu muss er ein Flugbuch mitführen, aus dem die erforderlichen Angaben ersichtlich sind. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, muss er vor Antritt des nächsten Fluges die fehlenden Voraussetzungen unter Aufsicht eines Fluglehrers mit Lehrberechtigung für Motorschirm erbringen. Alternativ kann eine Praxisprüfung vor einem vom Beauftragten anerkannten Prüfer abgelegt werden.